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Haussmannstrasse
66 | 70188
Stuttgart | Tel. 0711/892482-0, Fax 0711/892482-29 | Impressum
Ausländer- und Asylrecht:
Auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechtes ist es häufig
noch mehr nötig, anwaltlichen Rat einzuholen als in anderen
Rechtsgebieten.
Hier gibt es teilweise strikte Regelungen, die ein vorhandenes
Aufenthaltsrecht beeinträchtigen, beenden oder verhindern
können. In der Frage des Aufenthaltes sind oft Form und Zeitpunkt
der Antragstellung ausschlaggebend, ob ein Aufenthaltstitel erteilt
wird oder nicht. Auch ist unter verschiedenen Aufenthaltstiteln, die zu
unterschiedlichen Zwecken erteilt werden, zu unterscheiden. Hierbei ist
es für den Laien oft schwer, den Überblick zu behalten und
die Reichweite der Aufenthaltstitel richtig einzuschätzen.
Zu beachten ist immer, dass Verstösse gegen Bestimmungen des
Ausländer- oder Asylrechts zum Teil schwere Konsequenzen bis hin
zur Ausreisepflicht und Abschiebung zur Folge haben können.
Deshalb ist es oft sinnvoll, sich durch anwaltlichen Rat abzusichern.
Spätestens wenn Probleme mit der Ausländerbehörde
auftreten, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, da viele
Ausländerbehörden sehr strikt auf Verstösse reagieren.
Zu diesem Thema verweise ich auch auf die nachfolgenden nützlichen Links, distanziere mich jedoch ausdrücklich von möglichen rechstwidrigen Inhalten der durch die Links aufgeführten , sowie der daraus weiterführenden Seiten. www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/ auslaenderrecht/auslaenderrecht_htmlhttp://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/auslg/auslg.htm http://www.bmi.bund.de/top/verzeichnis/sonstige/ Gesetze_und_Verordnungen/ix6026_34625.htm |