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Ausländer- und Asylrecht:  

Auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechtes ist es häufig noch mehr nötig, anwaltlichen Rat einzuholen als in anderen Rechtsgebieten. Hier gibt es teilweise strikte Regelungen, die ein vorhandenes Aufenthaltsrecht beeinträchtigen, beenden oder verhindern können. In der Frage des Aufenthaltes sind oft Form und Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend, ob ein Aufenthaltstitel erteilt wird oder nicht. Auch ist unter verschiedenen Aufenthaltstiteln, die zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden, zu unterscheiden. Hierbei ist es für den Laien oft schwer, den Überblick zu behalten und die Reichweite der Aufenthaltstitel richtig einzuschätzen. Zu beachten ist immer, dass Verstösse gegen Bestimmungen des Ausländer- oder Asylrechts zum Teil schwere Konsequenzen bis hin zur Ausreisepflicht und Abschiebung zur Folge haben können. Deshalb ist es oft sinnvoll, sich durch anwaltlichen Rat abzusichern. Spätestens wenn Probleme mit der Ausländerbehörde auftreten, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, da viele Ausländerbehörden sehr strikt auf Verstösse reagieren.



Zu diesem Thema verweise ich auch auf die nachfolgenden nützlichen Links, distanziere mich jedoch ausdrücklich von möglichen rechstwidrigen Inhalten der durch die Links aufgeführten , sowie der daraus weiterführenden Seiten.

www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/ auslaenderrecht/auslaenderrecht_html
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/auslg/auslg.htm
http://www.bmi.bund.de/top/verzeichnis/sonstige/
Gesetze_und_Verordnungen/ix6026_34625.htm