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Familienrecht     

Das Familienrecht regelt eine Vielzahl von Aspekten. Am bekanntesten sind hierbei Scheidungs-, Sorgerechts-, Versorgungs-, und Vermögensrechtliche sowie Unterhaltsfragen. Aber auch die neue Rechtslage bezüglich der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist hier zu nennen. Problematisch an diesem Rechtsgebiet ist die oft sehr emotionale Auseinandersetzung. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es in diesem Bereich, neben der rechtlichen Beratung, oft, als ruhender Pol die Wogen zu glätten, die naturgemäss häufig auftreten, wenn es um Scheidung, Sorgerecht , Unterhalt oder Vermögens- und Vermögensausgleich geht. Hierfür ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt noch mehr nötig als in anderen Rechtsgebieten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, wichtige Fragen des Güterstandes und des Unterhaltes schon vor der Eheschliessung zu klären. Die Scheu davor,
diese Fragen schon vor der Ehe zu thematisieren, ist unbegründet. Vielmehr kennen viele Menschen die Konsequenzen der Entscheidung hinsichtlich des Güterstandes und des Unterhalts nicht. Und dies obwohl flexible und vor allem interessengerechte Lösungen für beide Seiten vereinbart werden können. Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.