|
|
|---|---|
|
|
Haussmannstrasse
66 | 70188
Stuttgart | Tel. 0711/892482-0, Fax 0711/892482-29 | Impressum
Strafrecht
Hier sollten Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Anwalt
Ihres Vertrauens hinzuziehen. Ein Beschuldigter muss grundsätzlich
keine Angaben zur Sache machen. Sei es bei der Polizei, der
Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Es ist angeraten, als
Beschuldigter nicht zur Sache auszusagen, bevor ein Rechtsbeistand
konsultiert wurde.
In diesem Bereich sollte nicht gezögert werden, einen Rechtsanwalt
einzuschalten, da hier schwere Konsequenzen drohen können. Dies
vor allem, wenn es sich bei Ihnen um einen ausländischen
Staatsbürger handelt. An dieser Stelle sei nochmals
ausdrücklich betont, dass ich als Anwalt zur Verschwiegenheit
verpflichtet bin und alles was Sie mir anvertrauen, vertraulich zu
behandeln habe. Im Falle eines Parteiverrates würde ich mich sogar
strafbar machen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an
mich.
|