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Strafrecht        

Hier sollten Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Anwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen. Ein Beschuldigter muss grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen. Sei es bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Es ist angeraten, als Beschuldigter nicht zur Sache auszusagen, bevor ein Rechtsbeistand konsultiert wurde. In diesem Bereich sollte nicht gezögert werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da hier schwere Konsequenzen drohen können. Dies vor allem, wenn es sich bei Ihnen um einen ausländischen Staatsbürger handelt. An dieser Stelle sei nochmals ausdrücklich betont, dass ich als Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet bin und alles was Sie mir anvertrauen, vertraulich zu behandeln habe. Im Falle eines Parteiverrates würde ich mich sogar strafbar machen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich.